Geh, geh die Strasse...

T-MRG 
Transsexuell im mittleren Ruhrgebiet

 

Definitionen.

Transsexuell, Transvestit oder im neuern Sprachgebrauch Crossdresser. Was unterscheidet sie und was kann eine Person machen, welche der Meinung ist, sie sei transsexuell ? 

Wenn sich eine Person gerne gegengeschlechtlich kleidet, jedoch auf alle anderen Funktionen des bisherigen Lebens nicht verzichten will, liegt sicherlich ein Transvestismus vor. Transvestiten wollen gelegentlich als Frau oder Mann gelten, ansonsten leben sie ihr Leben in der angestammten Rolle. Oft treten beim Anlegen der Kleidung auch Erektionen auf. Das „reine“ Wohlfühlen in der gegengeschlechtlichen Kleidung weist nicht darauf hin, dass diese Peson transsexuell ist. Ein besonderes Indiz dafür ist, wenn gegengeschlechtliche Kleidung extrem getragen wird (kurze Rücke bei geborenen Männern, zu große Oberweiten, zu enge Tops etc.) Auch kann hier ein Fetisch-Gedanke vorliegen. Eine Frau trägt im Winter keine Miniröcke und steht an der Bushaltestelle in eisiger Kälte, sondern wählt der Witterung entsprechend angemessene Kleidung. 

Allerdings wenn seit Jahren der Wunsch besteht, dem anderen Geschlecht anzugehören und sich auch schon deutlich eine Anpassung vollzogen hat, liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass diese Person transsexuell ist.  

In jedem Falle ist jedoch ein Psychologe/Psychotherapeut zu Rate zu ziehen, welcher sich mit dem Thema Transsexualität auskennt. Es macht keinen Sinn einen Arzt an der nächsten Straßenecke zu konsultieren, um dort die Nr. 1  auf diesem Gebiet zu sein. 

Oft empfiehlt sich auch ein weiter Weg, wenn es sich um eine Fachfrau/Fachmann auf diesem Gebiet handelt.

  

Wichtiger Hinweis.

 Bitte keine gegengeschlechtlichen Hormone einnehmen, dieses kann unwiderrufliche Folgen haben. (Probleme bei Krankheiten, bei Suchtkranken, Alkoholikern etc.) Ihr schadet nur Eurem Körper, wenn ihr irgendwo Hormone ersteht und einnehmt.

 Falls sich nach eingehender ärztlicher Untersuchung herausstellen sollte, dass  Transsexualität vorliegt, wird von einem Endokrinologen ein Hormonstatus ermittelt und die Dosierung der jeweiligen Produkte definiert. Auch während einer Hormonbehandlung sind ständige Kontrollen notwendig, da Hormone einen Einfluss auf unseren Körper haben.

Also bitte – Finger weg von den Dingern, wenn nicht ärztlich verschrieben !

  

Der transsexuelle Weg.

 Wenn folgende Fragen zutreffen ist der Besuch eines Psychotherapeuten notwendig: 

  1. das innere Gefühl dem anderen Geschlecht zugehörig zu sein.
  2. bereit zu sein, Belastungen durch die Umwelt in der neuen Rolle hinzunehmen.
  3. das Leben überhaupt in der neuen Rolle zu bestreiten.
  4. wenn Probleme bestehen, das Leben in der alten Rolle weiter zu leben.

 
Die Besuche beim Psychotherapeuten dauern anfangs ca. ½ Stunde pro Sitzung. Er/Sie muss Euch kennen lernen und das erfordert mehrere Sitzungen, meist im Abstand von 4-5 Wochen. Eine private Zuzahlung bei diesen Besuchen ist nicht erforderlich, die Krankenkassenkarte genügt. Für die ersten Sitzungen wird auch keine Genehmigung der Krankenkasse verlangt.  

Wichtig ist, dass es sich um einen Therapeuten handelt, welcher im Thema Transsexualität steht. S. auch meinen obigen Hinweis.

Oft kann sich nach der 1. Sitzung der sogn. Transsexuelle Weg definieren, welchen ich hier einmal als Zeitstrahl darstellen möchte. Allerdings ist er nicht auf jede Person transponierbar, sondern ist abhängig von dem Faktoren Alter, Krankheiten und anderen personenbezogenen Gegebenheiten. Ich gehe hier einmal vom Normalfall aus.  

 

Der Transsexuelle Weg. (1-7 Monat)

 Nach dem 1. Besuch beim Therapeuten empfiehlt es sich den sogn. Alltagstest so schnell wie möglich zu beginnen. Alltagstest, bedeutet, das Leben in der neuen Rolle zu leben. Manchmal kann es zu Problemen am Arbeitsplatz kommen und in diesem Falle wäre ein Alltagstest möglich, welcher sich nur auf das private Umfeld bezieht. In diesem Alltagstest kann Mann/Frau beweisen, inwieweit sie im anderen Geschlecht leben kann. Daher der Name Test.

Ohne Absolvierung dieses Test sind die weiteren Schritte von Seiten der Therapeuten nicht oder nur schwer möglich.

 Die meisten Therapeuten handeln nach den sogn. „Standards of Care“, welche von einem Alltagstest von 7 Monaten bis zum 1 Jahr ausgehen. Die Länge des Alltagstest verlängert sich bei bestimmten Personen, welche zu jung/zu alt sind, bestimmte Krankheiten aufweisen etc.

 Während dieser Zeit will der Therapeut die Person kennen lernen. Dieses erfolgt in der Regel durch weitere Sitzungen. Für viele erscheinen diese 7 -12 Monate eine zu lange Strecke, aber sie ist für die eigene Erkenntnis notwendig. Der Therapeut wird gleichzeitig den Besuch einer Selbsthilfegruppe empfehlen, wo Informationen von Betroffenen zu Betroffenen ausgetauscht werden. 

Gleichzeitig empfiehlt es sich Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen und um Ausstellung einer Krankenversichertenkarte (auf den neuen Namen) zu bitten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, oft machen es die Kassen aus eigener Bereitschaft. Bsp. Die DAK möchte eine Mitteilung des Therapeuten, dass ein transsexuelles Syndrom vorliegt. Anschließend stellt sie eine neue Karte aus. Bei Arztbesuchen spielt diese Karte eine wichtige Rolle, denn wenn eine elegant gekleidete Frau plötzlich als „Herr X“ aufgerufen wird, wäre dieses nicht so toll.

 Nach einigen Besuchen beim Therapeuten kann der Antrag auf Vornamensänderung gestellt werden, wenn sicher ist, dass diese Person zukünftig im anderen Geschlecht leben wird. Im Rheinland wird der Antrag an das Amtsgericht Düsseldorf gestellt, in Westfalen an dasAmtsgericht der Stadt Dortmund. Dem Antrag (Vordruck aus dem Internet) ist eine beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes beizufügen. Die Kosten für die Vornamensänderung (Gericht, 2 Gutachter) belaufen sich auf ca. 750 €, gfls kann bei Minderbemittelten ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden, bzw. wenn vorhanden tritt eine Rechtsschutzversicherung ein.

 Das ganze Verfahren wird ca. ½ - 1 Jahr betragen, bevor der rechtsgültige Bescheid ergeht. Nach Erhalt dieses Bescheids hat die Person einen Rechtsanspruch auf die Neuausstellung von Zeugnissen, Ausweispapieren und auf die geschlechtliche Anrede. Generell im Reisepass bleibt das Geschlechtsmerkmal erhalten!

 Die Gesetzgebung spricht hier von der sogn. „Kleinen Lösung“, welche im Transsexuellengesetz (1980) geregelt ist. Das bedeutet, dass z.B. eine Ehepaar nicht automatisch geschieden wird, nur weil aus dem Ehemann „papiermäßig“ eine Frau wurde. Die Ehe bleibt weiterhin bestehen. Eine geschlechtsangleichende Operation ist für diese Lösung nicht notwendig. Zurzeit soll dieses Gesetz im Bundestag überarbeitet werden.

 Es empfiehlt sich gleichzeitig Untersuchungen beim Urologen und Endokrinologen (MZF) bzw. beim Frauenarzt und Endokrinologen (FZM)  machen zu lassen, um die Ergebnisse dem Psychotherapeuten vorlegen zu können. Das erleichtert nachher die Arbeit.

  

Der Transsexuelle Weg. (7-12 Monat)

 Der Therapeut wird in dieser Zeit eine Indikation für Hormone definieren. Meist wird er diese Hormone nicht selbst verschreiben, sondern zum Besuch ein einem Endokrinologen raten. Oft werden 2 Tabletten verschrieben (Blocker für die eigene Hormone) und nach ca. 4 Wochen das eigentliche Hormon. Die Dosierung hängt hierbei vom Hormonstatus ab, welcher alle 12 Wochen neu ermittelt werden muss. 

Auswirkungen beim MZF. Nach ca. 4 Wochen Wegfall der Erektion und nach weiteren Wochen Veränderungen an der Haut, der Wuchs der Haare unterhalb des Halses geht stark zurück, bzw. entfällt ganz. Die Barthaare mögen etwas dünner werden, allerdings wird durch die Einnahme von weiblichen Hormonen kein Bartwuchs verhindert. Nach einigen Monaten wird eine dauerhafte Zeugungsunfähigkeit eintreten.

Auswirkungen bei FZM. Nach einigen Wochen treten im Gesicht Pickel auf, es wird eine Art Pubertät erzeugt, welche auch dazu führt, dass ein Stimmbruch erzeugt wird, Die Behaarung an Armen, Beinen und im Gesicht setzt mehr oder minder ein.

  

 Epilationen beim MZF/ Vorstellung beim Operateur. (10. – 15. Monat)

 Nachdem mindestens 3 Monate Hormone eingenommen wurden, kann eine Indikation zur Epilation bei den Krankenkassen gestellt werden. Dieses erledigt im Regelfach der Therapeut.

 Eine vorherige Indikation oder der eigene Versuch bei den Kassen die Epilation zu bekommen scheitert in den meisten Fällen. Daher bitte die Zeit abwarten oder die Epilation selbst bezahlen.

 Die Kassen zahlen nur eine Nadelepilation, jedoch keine Laserepilation, zudem sollen diese Epilation bei Hautärzten durchgeführt werden. Es gibt jedoch kaum Ärzte, welche diese Kassenleistung erbringen. Allerdings wird die Kasse erst auf die Ärzte verweisen. Tipp: Die Liste, welche ihr von der Krankenkasse bekommt abarbeiten, die Ärzte aufsuchen und wenn es keiner macht, muss die Kasse eine Einzelentscheidung treffen. Eine Epilation bei einer besonders geschulten Kosmetikerin ist dann möglich. Vorteil bei einer Kosmetikerin ist, dass längere Sitzungen als bei den Ärzten möglich sind und diese auch sorgsamer/pfleglicher mit dem Gesicht umgehen, so dass Narbenbildung vermieden wird. Eine Epilationbehandlung wird komplett ca. 200-300 Stunden betragen.

 Ein Operateur kann gesucht werden, wenn die beiden Gutachten zur Vornamensänderung vorliegen, da die Operateure diese im Regelfall wünschen, eine Vornamensänderung muss jedoch noch nicht offiziell sein. Im Internet taucht eine Reihe von Operateuren in Deutschland auf, welche diese Operation anbieten. Falls der unabänderliche Wunsch besteht, sich diese Operation zu unterziehen, empfiehlt es sich 2 Operateure aufzusuchen und diese zu vergleichen. Gfls. nehmen die Operteure für ihre Beratungen Geld, da es sich um keine Kassenleistung handelt. Eine Genehmigung zur Operation durch die Krankenkasse kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Die geschlechtsangleichende OP.( 20. - 24. Monat)  

Nachdem gut ½ - 1 Jahr Hormone eingenommen wurden, kann eine Operation erfolgen. Allerdings haben viele Ärzte eine Warteliste und der Zeitraum kann sich erheblich verlängern. Ca. 2 Monate vor dem OP-Termin sollten die Hormone abgesetzt werden.

Die Dauer einer OP bei einer MZF-Transsexuellen dauert incl. der Vorbereitungszeiten ca. 7 Stunden. Bei einer FZM-Transsexuellen sind mehrere Einzel-Operationen notwendig.

 Nach einer erfolgten Operation kann beim Amtsgericht eine Persondenstandsänderung beantragt werden.  Hiernach wird in den Standesamtakten und im Reisepass das Geschlechtsmerkmal geändert. Eine Ehe einer verheirateten transsexuellen Person wird dann zwangsgeschieden. Anschließend wäre eine neue Eheschließung nach dem Recht einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft möglich, was aber nicht alle Recht einer Ehe beinhaltet. 

Eine OP bedeutet nicht, dass der transsexuelle Weg zu Ende ist, es gibt auch Personen, welche nach einer OP jahrelange psychologische Unterstützung brauchen. Dieses sind jedoch Einzelfälle.

 

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